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Die Kindheit unserer Kinder schützen.
Kinderschutzpaket: Prävention, Hilfe für Opfer, härtere Strafen

Kein Kind darf Opfer sexueller Gewalt werden

 

Hinter jeder Darstellung von Kindesmissbrauch steht ein Kind, das Opfer von sexueller Gewalt geworden ist. Jedem dieser Kinder wird durch solche Straftaten seine Kindheit geraubt. Viele dieser Kinder leiden ihr restliches Leben an den Folgen dieser abstoßenden Straftaten. Die Täter sind oft jene, die eigentlich für ihren Schutz verantwortlich wären.

 

Für uns Grüne ist klar: Wir müssen alles dafür tun, dass kein Kind Opfer wird. Alle gemeinsam als Gesellschaft. Und mit besseren Rahmenbedingungen und Gesetzen überall dort, wo wir als Bundesregierung einen Beitrag leisten können.

 

Wir stärken jetzt den Schutz unserer Kinder vor sexueller Gewalt – mit dem umfassendsten Maßnahmenpaket seit Jahrzehnten. Wir beugen vor, um Kinder wirksam vor Täter:innen zu schützen – um zu verhindern, dass Kinder überhaupt zu Opfern werden. Wir bauen das Betreuungsangebot für Opfer stark aus und unterstützen die wertvolle Arbeit von Kinderschutzeinrichtungen. Wir setzen auf Täter:innenarbeit, um zukünftige Taten mit aller Kraft zu verhindern. Wir stärken die Ermittlungsarbeit – damit Täter:innen wissen, dass sie auch erwischt werden. Und wir sorgen mit härteren Strafen für erhöhte Abschreckung.

 

In Summe werden all diese Schritte die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen vor Übergriffen deutlich verbessern. Der Schutz von Kindern vor Gewalt muss für uns alle als Gesellschaft höchste Priorität haben. Denn jedes Kind hat ein Recht darauf, gewaltfrei aufzuwachsen.

Vorbeugender Schutz

 

Kinderschutzkonzepte an allen Schulen
Ein wirksames Kinderschutzkonzept kann Gewalt verhindern, bevor sie passiert. Es beinhaltet u.a. klare Verhaltensregeln. Mitarbeiter:innen wissen dadurch, was zu tun und wer zu informieren ist, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen. Viele Vereine und Organisationen nehmen Kinderschutz ernst und setzen solche Konzepte bereits freiwillig um. Wir bringen Kinderschutzkonzepte nach internationalen Standards jetzt verpflichtend an Schulen in Österreich.

 

Anreize für Kinderschutzkonzepte in Vereinen
Wir setzen Anreize für Kinderschutzkonzepte in Kindergärten und Vereinen. Und wir unterstützen sie u.a. mit praxistauglichen Vorlagen bei der Erarbeitung von maßgeschneiderten Konzepten. Damit sorgen wir für eine möglichst breite Umsetzung von wirksamen Kinderschutzmaßnahmen in ganz Österreich.

 

Gütesiegel für Kinderschutz
Eltern sollen wissen, wo ihre Kinder sicher sind. Wir richten eine Qualitätssicherungsstelle Kinderschutz ein, die Kinderschutzkonzepte auf ihre missbrauchs- und gewaltvorbeugende Maßnahmen hin überprüft. Wo die Qualitätskriterien erfüllt werden, gibt es ein Kinderschutz-Gütesiegel.

 

Kinder über Rechte informieren
Jedes Kind in Österreich soll wissen, was seine Rechte sind und was ein Übergriff ist – und wo es sich Hilfe holen kann, wenn diese verletzt werden. Das stärkt den Schutz vor Gewalt. Dafür starten wir erstmals eine große bundesweite Kinderrechte-Kampagne – in kindgerechter Sprache und auf den Kanälen, mit denen wir Kinder und Jugendliche direkt erreichen.

 

Frühzeitige Information von Arbeitgeber:innen
Arbeitgeber:innen sollen bei potenzieller Gefahr sofort reagieren können. Deshalb überprüfen wir, wie Arbeitgeber:innen informiert werden können, wenn von ihren Ehrenamtlichen oder Mitarbeiter:innen wegen sexueller Gewalt gegen Minderjährige akute Gefahr ausgeht.

Opferschutz und Täter:innenarbeit

 

Rasche Betreuung für Opfer

Kinder und Jugendliche, die Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, kämpfen oftmals ihr Leben lang mit den Folgen der Tat und den Auswirkungen auf ihre psychische Gesundheit. Deshalb bauen wir das bestehende Programm „Gesund aus der Krise“ für die sofortige psychosoziale Nachbetreuung für Opfer von Gewalt um 3,5 Millionen Euro aus.

 

Gestärkte Familienberatung

Kinder, die Opfer von Gewalt geworden sind und ihre nächsten Angehörigen brauchen in dieser Krisensituation vor allem eines: Unterstützung. In den Familienberatungsstellen erhalten sie diese von hochqualifizierten Teams von Ärzt:innen, Psycholog:innen, Jurist:innen sowie Sozialarbeiter:innen. Deshalb stärken wir auch die Familienberatungsstellen und stocken ihr Budget um 3 Millionen Euro auf.

 

Verbesserte Täter:innenarbeit
Um Kinder und Jugendliche nachhaltig vor Gewalt zu schützen, muss auch die Arbeit mit den Täter:innen verbessert werden. Dafür erhöhen wir die Mittel um insgesamt 1,5 Millionen Euro. Finanziert werden davon nicht nur Maßnahmen wie Therapien im Strafvollzug, sondern auch nach der Entlassung. Denn wir müssen mit allen Mitteln vermeiden, dass weitere Taten begangen werden.

Ermittlung und Aufklärung

 

Mehr Personal für Ermittlungsarbeit

Täter:innen müssen wissen, dass sie auch erwischt werden. Dazu müssen wir die Verbreitung von Darstellungen von Kindesmissbrauch über das Internet wirksamer bekämpfen. Wir bauen die Cyber-Ermittlungen durch Spezialist:innen aus. Neue Schwerpunktdienststellen werden eingerichtet. Und das Cybercrime Competence Center im Bundeskriminalamt bekommt mehr Personal. Das sorgt für effizientere Ermittlungen – mit denen wir Täter:innen schneller stoppen können.

 

Bessere Technologie

Wir verbessern den Einsatz von Technologie bei der Ermittlungsarbeit und investieren dafür in neueste und leistungsstarke Software. Das unterstützt die Kriminalpolizei bei der Auswertung von Beweismaterial – und verbessert die Ausforschung von Täter:innen.  

Härtere Strafen

 

Wir erhöhen die Mindeststrafen für den Besitz, die Herstellung und Verbreitung von Missbrauchs-Darstellungen. Und wir schaffen neben dem Grunddelikt erstmals wesentlich strengere Strafen für besonders schwere Taten.

 

Strafen für Besitz

Wir erhöhen die Strafe für den Besitz von Missbrauchs-Darstellungen mündiger minderjähriger Kinder und Jugendlicher (über 14 Jahren) von 1 auf bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe – bei Besitz vieler solcher Darstellungen auf bis zu 3 Jahre.

 

Für den Besitz von Missbrauchs-Darstellungen unmündiger minderjähriger Kinder (unter 14 Jahren) drohen statt 2 künftig bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe – bei Besitz vieler solcher Darstellungen auf bis zu 5 Jahre.

 

Strafen für Herstellung und Verbreitung

Wir verdoppeln die Mindeststrafe auf 1 Jahr Freiheitsstrafe für alle Täter:innen, die Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von minderjährigen Kindern und Jugendlichen herstellen bzw. verbreiten.

 

Auch hier gibt es besonders strenge Strafen, wenn viele Opfer betroffen sind bzw. viele Dateien verbreitet werden: Wer eine Vielzahl von Missbrauchs-Darstellungen von minderjährigen Kindern und Jugendlichen herstellt oder einer anderen Person anbietet, wird bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft – bei Verbreitung in größerem Rahmen drohen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.

Konsequenzen und Gesetze

 

Erweiterte Tätigkeitsverbote

Wir sorgen dafür, dass Täter:innen nicht mehr dort arbeiten dürfen, wo sie mit Kindern in Kontakt kommen. Künftig soll auch dann ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden, wenn eine Sexualstraftat nicht im Zuge der Tätigkeit (z.B. als Lehrer:in/Kindergärtner:in) erfolgt ist, sondern bereits davor. Damit schließen wir bestehende Lücken und sorgen für mehr Schutz.

 

Sprachliche Änderungen
Der Missbrauch von Kindern und die Darstellung davon darf in keiner Weise verharmlost werden. Deshalb passen wir Begriffe im Gesetzestext an, die dem nicht gerecht werden. Damit stärken wir das Bewusstsein, dass hinter jeder Darstellung von Kindesmissbrauch ein echtes Kind steht, das Opfer von sexueller Gewalt geworden ist.

Agnes Sirkka Prammer

„Unser erklärtes Ziel ist es, dass Kinder gar nicht erst Opfer von sexueller Gewalt werden. Dafür ist es wichtig, dass Täter:innen wissen, dass sie ausgeforscht, verurteilt und bestraft werden. Deshalb werden die Möglichkeiten zur Auswertung sichergestellter Daten sowohl im technischen Bereich als auch im Hinblick auf die personellen Kompetenzen wesentlich effizienter ausgestaltet. Auch die Anhebung der Strafrahmen soll den wahren Charakter der Missbrauchstaten abbilden. Durch Zertifizierung von Kinderschutzkonzepten in Sportvereinen werden wir sicherstellen, dass diese geschützte und sichere Orte für Kinder sind – und nicht für Täter:innen.“

FAQs

 

Reagiert die Bundesregierung jetzt auf einen aktuellen Anlass – und hat es erst einen solchen gebraucht, damit mehr für den Kinderschutz getan wird?

Das Kinderschutzpaket ist keine spontane Reaktion auf einen spezifischen Einzelfall. Ein solches Bündel an Maßnahmen wäre auch nicht von heute auf morgen möglich. Und leider ist Kindesmissbrauch auch kein Einzelfall – sondern ein weit verbreitetes gesellschaftliches Problem, dem wir uns auf allen Ebenen entgegenstellen müssen. Das vorliegende Kinderschutzpaket ist dementsprechend auch das Ergebnis eines intensiven Arbeitsprozesses von mehreren Monaten, an dem viele unterschiedliche Ressorts und etablierte Kinderschutzeinrichtungen beteiligt waren. Für uns Grüne war es ein besonderes Anliegen, die Verhandlungen mit konkreten Resultaten abzuschließen – und diese jetzt so rasch wie möglich umzusetzen, um unsere Kinder bestmöglich vor Missbrauch zu schützen.

 

Warum sorgen gerade diese Maßnahmen für einen besseren Schutz?

Wir haben einen intensiven Dialog mit etablierten Kinderschutzeinrichtungen geführt und setzen jetzt viele zentrale Forderungen um: Wir setzen stark auf Prävention und Aufklärung, verbessern die Hilfe für Opfer und schaffen die Voraussetzungen für eine effektive Ermittlungsarbeit der Polizei. Denn alle Expert:innen sind sich einig: Härtere Strafen können nur einer von vielen Bausteinen für einen besseren Kinderschutz sein. Ansetzen müssen wir viel früher und auf allen Ebenen.

 

Was ist ein Kinderschutzkonzept und wie kann es Gewalt verhindern?

Alle Expert:innen bestätigen: Kinderschutzkonzepte minimieren das Risiko von sexueller Gewalt und sorgen für mehr Sicherheit. Für ein wirksames Kinderschutzkonzept braucht es viele unterschiedliche Faktoren. Dazu zählen u.a. die Ausbildung und Auswahl von Personal, klare Verhaltensleitlinien für Mitarbeiter:innen, ein gut funktionierender Umgang mit Beschwerden,  ein Interventionsplan bei Verdachtsfällen, eine gute Dokumentation und die ständige Weiterentwicklung des Konzepts. Für all das gibt es internationale Standards und Musterbeispiele, an denen Organisationen sich orientieren können. Die Plattform Kinderschutzkonzepte bietet hier unter https://www.schutzkonzepte.at/einen guten Überblick und weiterführende Informationen. Mit Hilfe solcher Informationen kann dann ein Kinderschutzkonzept auf die individuellen Voraussetzungen der jeweiligen Einrichtung abgestimmt werden. 

 

Warum werden Kinderschutzkonzepte nur an Schulen verpflichtend?

Wir haben ein klares Ziel: Wirksame Schutzkonzepte in allen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche – in ganz Österreich. Deshalb gehen wir überall dort mit verpflichtenden Schutzkonzepten voran, wo der Bund diese auch verordnen kann. Bei Schulen verfügt der Bund großteils über die notwendigen Kompetenzen. In allen anderen Einrichtungen wie u.a. Kindergärten führen wir intensive Gespräche, damit die verantwortlichen Bundesländer ebenfalls für verpflichtende Kinderschutzkonzepte sorgen. Auch andere Ministerien setzen sich dafür in ihrem Verantwortungsbereich ein – z.B. das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) u.a. bei Sportvereinen und kulturellen Einrichtungen. Mit dem Gütesiegel für Kinderschutz schaffen wir einen weiteren Anreiz für Organisationen. Denn damit können sie – unabhängig geprüft – beweisen, dass sie Kinderschutz ernst nehmen und alles für eine sichere Umgebung für Kinder tun.

 

Wer soll das Gütesiegel für Kinderschutz vergeben?

Wir richten eine unabhängige Stelle ein, die für die Qualitätssicherung verantwortlich ist und über die notwendige Kompetenz dazu verfügt. Dafür wird es einen eigenen Ausschreibungsprozess geben. Damit stellen wir sicher, dass nach objektiven Maßstäben geprüft wird und es nicht zu Interessenskonflikten kommt.

 

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich mir Sorgen um (m)ein Kind mache?

Es gibt eine Vielzahl an Organisationen, die einen unverzichtbaren Beitrag für den Kinderschutz leisten. Bewährte erste Anlaufstellen sind z.B. das Kinderschutzzentrum „die möwe“ https://www.die-moewe.at/ , „Rat auf Draht“ https://www.rataufdraht.at/ unter der kostenlosen Hotline 147 – sowie in Notfällen der Polizeinotruf 133.

 

Wie wird die Betreuung von Opfern konkret verbessert?

Mit dem Programm „Gesund aus der Krise“ haben wir ein psychosoziales Betreuungsangebot geschaffen, bei dem Kinder und Jugendliche kostenlos und ohne lange Wartezeiten Hilfe bekommen. Dieses bewährte Angebot stocken wir jetzt ein weiteres Mal um 3,5 Millionen Euro auf. Damit können auch Kinder und Jugendliche, die Opfer von sexueller Gewalt werden, psychologische Betreuung bekommen – und zwar sofort. Denn schnelle Hilfe ist besonders wichtig, um langfristige psychische Folgen frühzeitig zu mildern.

 

Sind die höheren Strafen nicht immer noch viel zu niedrig?

Wir erhöhen die Mindeststrafen für den Besitz, die Herstellung und Verbreitung von Missbrauchs-Darstellungen. Und wir schaffen neben dem Grunddelikt erstmals wesentlich strengere Strafen für besonders schwere Taten. Das ist ein wesentlicher Schritt, weil sich dadurch zum ersten Mal der Unrechtsgehalt der Tat im Strafrecht widerspiegelt. Eines ist für uns Grüne neben höheren Strafen aber besonders wichtig: Die Justiz kommt immer erst zum Zug, wenn bereits etwas passiert ist. Wir setzen deshalb schon überall dort an, wo wir Taten verhindern können – damit Kinder überhaupt nicht zu Opfern von sexueller Gewalt werden. Und wir sorgen mit einer verbesserten Ermittlungsarbeit für stärkere Abschreckung von Täter:innen. Denn auch die höchsten Strafen nutzen nichts, wenn Täter:innen nicht fest damit rechnen müssen, auch erwischt zu werden.

 

Warum gibt es nicht schon längst mehr Personal für die Ermittlungsarbeit?

Leider wurde in den vergangenen Jahrzehnten bei den Ermittlungsbehörden an vielen Stellen Personal eingespart und abgebaut. Diesen Trend konnten wir Grüne seit unserem Eintritt in die Bundesregierung in den Ressorts umkehren, wo wir Verantwortung tragen. Mit dem heuer erneut erhöhten Justizbudget schaffen wir zum Beispiel über 120 zusätzliche Planstellen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften – ein Schwerpunkt liegt auf der verbesserten Bekämpfung von Cybercrime. Mit dem vorliegenden Kinderschutzpaket sorgen wir jetzt auch für mehr Expert:innen für Cybercrime bei der Polizei und machen die Ermittlungsarbeit mit dem Einsatz von neuer Technologie effizienter. 

 

Warum wird jetzt nur die Täter:innenarbeit im Strafvollzug ausgebaut?

Für uns Grüne ist klar: Prävention muss so früh wie möglich ansetzen – also bestenfalls noch bevor Menschen zu Täter:innen werden. Wir haben die entsprechenden Budgets quer über unterschiedliche Ressorts heuer auch bereits aufgestockt, z.B. bei der präventiven Männerarbeit für Strategien, die Gewalt verhindern. Für den Gewaltschutz stehen jährlich 40 Millionen Euro bereit – mehr als je zuvor. Mit dem Kinderschutzpaket schließen wir eine weitere Lücke. Mit zusätzlichen 1,5 Millionen Euro für Therapien auch nach der Entlassung aus dem Gefängnis – damit wir besser dafür sorgen können, dass Täter:innen nicht wieder Taten begehen und noch mehr Kinder gefährden.