Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Essenzielle Cookies
- Session cookies
- Login cookies
Performance Cookies
- Google Analytics
Funktionelle Cookies
- Google Maps
- YouTube
- reCAPTCHA
Targeting Cookies
- Facebook Pixel

Reform des
Maßnahmenvollzugs II

Im Maßnahmenvollzug werden insbesondere Menschen untergebracht, für die eine Gefährlichkeitsprognose vorliegt

 

und die

  • aufgrund ihrer Erkrankung mangels Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht bestraft, sondern nur in einer Anstalt angehalten werden können (§ 21 Abs 1 StGB)
  • zurechnungsfähig waren und für die von ihnen verübte Straftat deswegen auch bestraft werden, zusätzlich aber auch noch aufgrund ihres psychischen Zustands der vorbeugen-den Maßnahme unterzogen werden (§ 21 Abs 2 StGB).

Der Maßnahmenvollzug dient also zum Schutz unserer Gesellschaft. Mit 3.11.2022 befanden sich rund 1.400 Menschen im Maßnahmenvollzug davon in etwa 830 zurechnungsunfähige Untergebrachte und rund 590 zurechnungsfähige Untergebrachte. Der Maßnahmenvollzug blieb in seinem Kernbestand fast 50 Jahren unverändert, hier wurden kaum Reformen durchgeführt. Mittlerweile gehört er dringend reformiert. Abgesehen davon, dass das nicht nur alle Expert:innen so sehen, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich in diesem Zusammenhang sogar schon wiederholt verurteilt. Das muss und darf also nicht so bleiben - Schutz vor Straftäter:innen und ein menschenrechtskonformer Umgang mit psychisch kranken Menschen lassen sich zudem gut vereinbaren. Das beweist das Justizministerium mit der Regierungsvorlage zur Reform des Maßnahmenvollzugs auf eindrucksvolle Weise. Nach 50 Jahren Stillstand in der Materie hat es offenbar eine Grüne Ministerin gebraucht, um den Maßnahmenvollzug für alle davon Betroffenen gerechter und treffsicherer zu machen. Nach der Absegnung durch den Ministerrat, kann der Gesetzesvorschlag kann nun in den Nationalrat eingebracht und in weiterer Folge im Justizausschuss behandelt werden.

Aktuell haben wir eine Situation, in der einige im Maßnahmenvollzug untergebrachte Menschen eine echte Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten. Andere, meist psychisch erkrankte Personen, haben teilweise jedoch nur leichtere Delikte begangen, werden aber ebenso wie die erste Gruppe oft ein Leben lang weggesperrt. Gerade für letztere ist eine fachgerechte Behandlung außerhalb des Maßnahmenvollzugs wesentlich zielführender und humaner. Das betrifft etwa Menschen, die im Zuge eines psychotischen Schubs einen Gerichtsvollzieher oder einen Polizisten schubsen oder eine Drohung aussprechen.

Darüber hinaus gibt es nun eigene Regelungen für Jugendliche, die nunmehr wie im übrigen Strafrecht auch im Maßnahmenvollzug nicht mehr eins zu eins wie Erwachsene behandelt werden. In Zukunft soll es bei Jugendlichen nur mehr bei einem Kapitalverbrechen zu einer Unterbringung kommen (Freiheitsstrafe: zehn Jahre oder mehr). In jenen Fällen in denen es notwendig ist, werden Jugendliche somit weiterhin im Maßnahmenvollzug untergebracht werden – etwa bei Mord oder Vergewaltigung. Für eine qualifizierte gefährliche Drohung oder einen Raufhandel wird jedoch niemand mehr sein Leben lang in den Maßnahmenvollzug müssen.

Agnes Sirkka Prammer, Justizsprecherin der Grünen

Wir bringen den Maßnahmenvollzug ins 21. Jahrhundert. Gerechter, humaner, treffsicherer.

Außerdem holen wir das Gesetz auch sprachlich ins 21. Jahrhundert und werden fürderhin neutralere und weniger stigmatisierende Formulierungen im Gesetzestext verwenden. Die derzeitigen „Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher“ werden zu „Forensisch-therapeutischen Zentren“. Die im Gesetz genannte „geistige oder seelische Abartigkeit höheren Grades“ heißt künftig „schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung“. Das mag manchen vielleicht nebensächlich erscheinen, aber wie wir wissen, schafft Sprache Bewusstsein und beeinflusst letztlich unser Handeln.

Zu guter Letzt gibt es auch neue Bestimmung für Terrorist:innen. Die Anschläge der vergangenen Jahre, die nicht nur in Österreich, sondern überall auf der Welt ein Anschwellen rechtsextremistischen und islamistischen Terrors bezeugen, machen es notwendig, auch in diesem Punkt nachzuschärfen. Mit der Neuregelung können nun wegen Terrordelikten verurteilte Personen unter strengen und klar geregelten Voraussetzungen ähnlich wie bereits gefährliche Rückfallstäter:innen untergebracht werden.