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Informationsfreiheit
& Amtsgeheimnis

Ziele des Informationsfreiheitsgesetzes

 

  • Abschaffung des Amtsgeheimnisses

  • Schaffung eines Grundrechts auf Zugang zu Information. Dieses richtet sich insbesondere an die Organe der Gesetzgebung, die mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organe, den Rechnungshof und Landesrechnungshöfe, Organe der Selbstverwaltung (für ihre Mitglieder in ihrem Wirkungsbereich), die Volksanwaltschaft sowie eine vom Land für den Bereich der Landesverwaltung geschaffene Einrichtung mit gleichwertigen Aufgaben wie die Volksanwaltschaft. Zudem an Unternehmen, Stiftungen, Fonds und Anstalten, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen

  • Informationen von allgemeinem Interesse sind in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise proaktiv zu veröffentlichen - insbesondere Studien, Gutachten, Stellungnahmen sowie Verträge ab einem Wert von 100.000 Euro.

  • Die Grenze für die Beteiligung der öffentlichen Hand an privaten Unternehmen, die Rechnungshofkontrolle unterliegen, wird von 50 auf 25 Prozent gesenkt.

  • Schaffung eines zentralen Informationsregisters.

  • Ausnahmen für das Informationsrecht werden geschaffen, soweit und solange die Geheimhaltung erforderlich und verhältnismäßig ist. Wenn es also etwa um die nationale Sicherheit, personenbezogene Daten uä. geht, kann im Einzellfall die Information verweigert werden.

  • Das Recht auf Information ist gebührenfrei und die Auskunft gebende Stelle hat bis zu vier Wochen Zeit, die Anfrage zu beantworten. Bei schwierigeren Auskünften oder Abwägungen sind es acht Wochen.

  • Der Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte ist sichergestellt.

  • Stärkung der Transparenz und Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofes, durch die Möglichkeit auch für Sondervoten bei Gerichtsentscheidung („dissenting“ und „concurring opinion“) sowie Einführung der im Regierungsprogramm vorgesehenen Cooling- off Periode der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs.

 

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz geht ein Grünes Leuchtturmprojekt im Bereich Saubere Politik in Begutachtung. Ziel des neuen Gesetzes ist es, staatliches Handeln für jedermann transparent zu machen. Der Zugang zu staatlichen Informationen soll erleichtert und der zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden. Es handelt sich um einen zentralen Schritt für die Demokratie und den Kampf gegen die Korruption. Damit verhelfen die Grünen einem in der Zivilgesellschaft entstandenen Projekt zum Durchbruch.

Die Bundesregierung schafft mit dem Informationsfreiheitsgesetz einen Paradigmenwechsel: Statt des Amtsgeheimnisses wird es künftig ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Information geben. Transparenz wird dadurch zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht. Denn Transparenz schafft Vertrauen in die Politik, die es aktuell wieder herzustellen gilt.

Transparenz ist das wirksamste Mittel gegen Korruption und Korruptionsverdacht. Der Zugang der Bevölkerung zu staatlichen Informationen dient der Kontrolle und erhöht den Rechenschaftsdruck für Politiker*innen und öffentliche Stellen. Dementsprechend wurde bisher von Transparency International und vom Forum Informationsfreiheit das Amtsgeheimnis und das Fehlen eines Informationsfreiheitsgesetzes in Österreich häufig und zu recht kritisiert. Neben Weißrussland ist Österreich der einzige europäische Staat und das einzige Land innerhalb der EU, wo es kein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen gibt. Im kürzlich von Transparency International veröffentlichten Korruptionsindex sind wir um drei Plätze auf den 15 Platz zurückgefallen.

 

1. Wie komme ich an Informationen von Behörden?

Es gibt keine Vorgabe – schriftliche, mündliche oder telefonische Anfragen sind möglich. Ergeben sich daraus Unklarheiten, kann die Behörde eine schriftliche Anfrage einfordern.

 

2. Wie lange hat eine Behörde Zeit, mir Auskunft zu geben?

Grundsätzlich hat eine Behörde vier Wochen Zeit, Auskunft zu geben, in Ausnahmefällen kann die Frist auf acht Wochen ausgeweitet werden. Grund dafür ist, dass es in bestimmten Fällen besonders aufwendig sein kann, Daten zu erheben oder etwa, weil dabei Daten einer dritten Person von der Behörde beauskunftet werden, wo diese Person von der Behörde noch nach Möglichkeit anzuhören ist.

 

3. Fallen Gebühren an?

Nein, die Auskunft ist gebührenfrei. Gebühren fallen erst dann an, wenn ich meine Auskunft nicht erhalte und mich ans Verwaltungsgericht wende. Diese sind mit 30 Euro gering gehalten.

 

4. Wozu braucht es ein zentrales Informationsregister?

Um Informationsbegehren zu stellen, muss ich ungefähr wissen, was ich wissen will. Die Antwort geht dann nur an den oder die Antragsteller*in. Das Informationsregister schafft noch mehr Transparenz – wenn Informationen von öffentlichem Interesse sind, muss die Behörde diese aktiv veröffentlichen – dann sind sie für jedermann und jedefrau einsehbar.

 

5. Sind die Geheimhaltungsgründe zu extensiv?

Nein, sind sie nicht. Es ist eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgesehen. Geheimhaltungsgründe können also nur geltend gemacht werden, wenn es absolut erforderlich und verhältnismäßig ist. Bsp.: Wenn ich bei einem auskunftspflichtigen Unternehmen frage, wozu der Staat dem Unternehmen Geld zugeschossen hat. Das Unternehmen hat damit eine neue Streusalzformel entwickelt und will damit Geld verdienen. Dann kann das Unternehmen die Information, verweigern, weil es einen schweren wirtschaftlichen Schaden bedeuten würde.

 

6. Warum sind Zivil- und Strafgerichte nicht vom Informationsfreiheitsgesetz erfasst?

Viele Strafverfahren betreffen den höchstpersönlichen Lebensbereich von Beschuldigten und Opfern. Trotz Anonymisierung der persönlichen Daten ist die Identität der Verfahrensbeteiligten oftmals rückverfolgbar (insbesondere bei clamorosen Strafverfahren). In 90 bis 95 Prozent der Fälle wäre voraussichtlich wohl keine Auskunft zu erteilen, weil Interessen eines anderen überwiegen werden bzw. es kein allgemeines Interesse gibt.

 

7. Was bringt eine Cooling-off Periode für Verfassungsrichter?

Regierungsämter sind parteipolitische Positionen. Der VfGH soll unabhängig ohne den Anschein politischer Einflussnahme entscheiden können. Ein direkter Wechsel von der Regierung in das Höchstgericht schadet seinem Ansehen als unabhängige Hüterin der Verfassung. Außerdem ist es unpassend, wenn ein Verfassungsrichter oder eine Verfassungsrichterin, der oder die kurz zuvor Regierungsmitglied war, über die Verfassungsmäßigkeit der unter seiner Regierung gerade verabschiedeten Gesetze entscheidet – das verträgt sich nicht.

 

8. Weshalb braucht es einen Ausbau der Rechnungshof-Kontrolle?

Bisher wurden Unternehmen erst ab 50 Prozent Staatsanteil geprüft. Künftig darf der Rechnungshof bereits bei einer 25 %-Beteiligung der öffentlichen Hand an Unternehmen tätig werden. Das war eine langjährige Grüne Forderung, die auch alle namhaften Expert*innen teilen. Gerade der staatsnahe Bereich ist anfällig für Korruption – wir sorgen hier für mehr Kontrolle.

 

Fahrplan

Der Gesetzesentwurf geht in Kürze in Begutachtung. Die Frist beträgt acht Wochen, da bei diesem Vorhaben auch Verfassungsbestimmungen geändert werden und die Bundesländer von dem Gesetzesvorhaben betroffen sind. Anschließend sind Gespräche mit der Opposition geplant, da es für die Vorhaben eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament benötigt.