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Das Antiterror-Paket der
Bundesregierung

Der grausame Terroranschlag vom 2. November 2020 in Wien

 

Er hat uns vor Augen geführt, dass eine Präzisierung der bisherigen Gesetze in verschiedenen Bereichen notwendig ist. Die Bundesregierung hat daher ein umfassendes Anti-Terror-Paket ausgearbeitet. Das Paket soll auf der einen Seite die Wahrscheinlichkeit eines Terroranschlags verringern und auf der anderen Seite unsere liberale, offene Gesellschaft schützen. Entscheidend für uns Grüne war dabei, die wirksame Bekämpfung von Terrorismus mit rechtsstaatlichen Prinzipien und unseren Grund- und Freiheitsrechten in Einklang zu bringen. Das ist mit dem nun vorliegenden Entwurf gelungen.

 

Bei Hass und Gewalt muss sich eine Demokratie zur Wehr setzen und rechtsstaatliche und menschenrechtskonforme Instrumentarien finden, um die demokratischen Grundwerte der Gesellschaft und ihre Grundfreiheiten zu schützen.

 

Gleichzeitig sind wir gegen das Schüren von unbegründeter Angst oder gar Vorverurteilung von Gesellschaftsgruppen, da dies zu einer Spaltung der Gesellschaft führt und die Grundrechte und Freiheiten aller bedroht. Klar ist für uns Grüne: Es darf keinen Generalverdacht gegenüber einer Religionsgemeinschaft geben, alle Maßnahmen müssen zielgerichtet und verhältnismäßig sein. Das Sicherstellen eines friedlichen gesellschaftlichen Zusammenlebens ist für uns ein Kernanliegen.

Das bedeutet aber auch: Null Toleranz gegenüber Extremisten. Entscheidend für uns Grüne war daher, die wirksame Bekämpfung von Terrorismus mit rechtsstaatlichen Prinzipien und unseren Grund- und Freiheitsrechten in Einklang zu bringen. Das ist mit dem jetzt vorliegenden Entwurf gelungen. In den vergangenen sechs Monaten waren wir im ständigen Austausch mit Extremismus-Expert*innen und NGOs im Bereich der Prävention. Resultat davon ist, dass wir deutlich mehr Geld für die Extremismusprävention ausverhandelt haben – insgesamt 8 Mio. Euro.

Extremismusprävention bedeutet nicht auf gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren, sondern problematischen Entwicklungen zuvorzukommen und somit auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig zu stärken. Darüber hinaus präzisieren wir im Anti-Terror-Paket bestehende gesetzliche Bestimmungen, achten in diesem grundrechtssensiblen Bereich aber auf die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Wir agieren innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens auf den Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Das Paket soll auf der einen Seite die Wahrscheinlichkeit eines Terroranschlags verringern und auf der anderen Seite unsere liberale, offene Gesellschaft schützen.

 

Konkrete Maßnahmen im Anti-Terror Paket:

 

  • Acht Mio. Euro zusätzlich für Projekte der Extremismusprävention

  • Staatsbürgerschafts-Gesetz - Einführung eines neuen Entziehungstatbestandes im Staatsbürgerschaftsrecht

  • Personen mit Doppelstaatsbürgerschaft, die wegen einem Terror-Akt verurteilt wurden, kann die österreichischer Staatsbürgerschaft nach umfassender Verhältnismäßigkeitsprüfung aberkannt werden

  • Symbole-Gesetz - Erweiterung des Anwendungsbereichs des Verbots der Verwendung von Symbolen extremistischer Gruppierungen in Österreich

  • Aufnahme von Identitäre Bewegung Österreich, Die Österreicher, Hizb ut-Tahrir, Kaukasus-Emirat, Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front und Hisbollah

  • Verschärfungen im Waffengesetz

  • Lebenslanges Waffenverbot für Personen, die wegen einem Terror-Akt verurteilt wurden und weitere Verschärfungen für extremistische Personen

  • Vereins-Gesetz

  • Besserer Datenaustausch der Vereinsbehörden mit den Kultus- und Strafverfolgungsbehörden

  • Strafgesetze

  • Gerichtliche Aufsicht und – wenn vom Gericht für notwendig und verhältnismäßig erachtet - Fußfessel für bedingt entlassene wegen bestimmter Terrordelikte verurteilten Täter*innen bei bestimmten, örtlichen Weisungen (nach Vorbild Sexualstraftäter) – mit der Weisung wird dem Betroffenen aufgetragen, z.B. bestimmte Orte oder einen bestimmten Umgang zu meiden, das kann durch die Fußfessel kontrolliert werden

  • Einführung des Straftatbestands „Religiös motivierte extremistische Verbindung“

  • Etablierung von Fallkonferenzen

  • Rechtliche Anpassungen im Islam-Gesetz und Bekenntnisgemeinschaften-Gesetz

  • Leichterer Datenaustausch zwischen Dienststellen des Bundes und Kultusamt

  • Effizientere Kontrolle des Auslandsfinanzierungsverbots (bzw. Inlandsfinanzierungsgebots)

  • Einführung eines Imame-Registers

  • Behördliche Schließung von Kultus- und Moscheegemeinden bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Tiefergehende Infos - Extremismusprävention:

Extremismusprävention ist eine Querschnittsmaterie – der Fokus lag für uns in der Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vermittlung sozialer Zugehörigkeit und der Stärkung von Resilienz. Deshalb braucht es Maßnahmen in allen Bereichen inklusive dem Sozial-, Bildungs- und Sportbereich.

 

Maßnahmen im Sozialbereich:

  • Ausbau der Präventionsprogramme im außerschulischen Bereich (u.a. Schwerpunktsetzungen in der Familien- und Jugendarbeit etc.)

  • Traumabewältigung: Ausbau der spezialisierten Therapieplätze bundesweit, um Krieg, Flucht und Gewalterfahrungen bearbeiten und bewältigen zu können

  • Förderung der Inklusion durch Freiwilligenarbeit, Mentoring- und Patenschaftsprojekte

  • Schwerpunkt Online-Streetwork und Schaffung von Gegennarrativen zu extremistischer Propaganda

  • Förderung der Partizipation an Arbeitsmarkt und Gesellschaft und Schaffung von Perspektiven für ausgrenzungsgefährdete Jugendliche (Übergang von Schule zu Beruf)

 

Maßnahmen im Sport:

  • Fanarbeit

  • Vereinsarbeit

  • Positivkampagnen mit Vorbildern und Identifikationsfiguren

  • Gewaltprävention und Stärkung der Zugehörigkeit durch das Team und den Verein

 

Maßnahmen im Bildungswesen:

  • Sozialarbeiterische und psychologische Interventionen im Schulbetrieb, zur Verhinderung von Extremismus, Verhetzung und Gewalt

Islamgesetz - Maßnahmen:

  • Auslandsfinanzierungsverbot (bzw. Inlandsfinanzierungsgebot) wird besser überprüfbar

  • Einführung eines Imame-Registers

  • Leichtere Schließung von Kultus- und Moscheegemeinden bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit


Die Rechnungslegung und die Bekanntgabe von Imamen erfolgt nicht immer und automatisch, sondern nur auf ausdrückliches Verlangen des Kultusamts. Die Religionsgemeinschaft bekommt dann ausreichend Zeit, um die Informationen vorzulegen.

Wir haben in der Ausarbeitung sehr genau darauf geachtet, dass die Eingriffe auf das absolut notwendige Ausmaß beschränkt bleiben. Weder gibt es einen Generalverdacht gegenüber dem Islam, noch werden Religionsgemeinschaften überwacht - jegliche Informationen müssen von der Religionsgemeinschaft erst auf das ausdrückliche Verlangen des Kultusamts vorgelegt werden – die Bekanntgabeverpflichtung von außenvertretungsbefugten Personen in der Gemeinde deckt sich also mit anderen Religionsgemeinden. Die Änderungen im Islamgesetz dienen der Transparenz und der Übersichtlichkeit.

 

Straftatbestand „Religiös motivierte extremistische Verbindung“ (§274b) und Fußfessel - Maßnahmen:

  • Gerichtliche Aufsicht und – wenn vom Gericht für notwendig und verhältnismäßig erachtet - Fußfessel für bedingt entlassene wegen bestimmter Terrordelikte verurteilter Täter*innen bei bestimmten, örtlichen Weisungen (nach Vorbild Sexualstraftäter) - mit der Weisung wird dem Betroffenen aufgetragen, z.B. bestimmte Orte oder einen bestimmten Umgang zu meiden, das kann durch die Fußfessel kontrolliert werden

  • Einführung des Straftatbestands „Religiös motivierte extremistische Verbindung“

  • Etablierung von Fallkonferenzen

 

Es geht darum, unsere offene, liberale, vielfältige Demokratie, unsere Grund- und Freiheitsrechte zu schützen. Darunter fällt eine radikal-christliche Organisation, die einen religiösen Staat errichten und die Gleichstellung der Frauen verhindern will, genauso, wie Terror unter dem Decknamen des Islam. Wir haben hier darauf hingewirkt, dass der neue Straftatbestand einen bestehenden konkretisiert und nicht darüber hinaus geht.

Auch wir Grüne tragen Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung in Österreich und Europa. Es ist unsere Pflicht, den Terror mit allen verfügbaren Mitteln zu bekämpfen. Es geht ausdrücklich um die Schaffung von Maßnahmen, die mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) konform sind und sich auf dem Boden der Verfassung und der Grundrechte befinden. Das ist für uns Grüne selbstverständlich.

Mit der Etablierung von Fallkonferenzen (Justiz, Staatsschutz, Strafvollzug, Bewährungshilfe etc.) während der Haft wird das Verhalten des Täters beurteilt und jene Maßnahmen festgelegt, die ihn von weiteren strafbaren Handlungen abhalten sollen.