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Strenge Regeln für saubere Politik
Das Korruptionsstrafrecht Neu

Korruption bekämpfen, Vertrauen stärken

 

Korruption ist Gift für die Demokratie. Politik muss für die Menschen im Land arbeiten und nicht für den eigenen Vorteil. Das Ibiza-Video und diverse Chatnachrichten zeichnen ein unerträgliches Sittenbild, das zu Recht abschreckt. 90 % der Menschen in Österreich meinen, dass die Politik ein Korruptionsproblem hat.

 

Wir Grüne haben eine saubere Politik versprochen. Jetzt setzen wir den nächsten großen Schritt. Mit dem Korruptionsstrafrecht Neu gehen wir auf allen Ebenen entschieden gegen jede Form von Korruption vor. Wir schließen Lücken im Gesetz und setzen international höchste Standards.

 

Wir machen Mandatskauf strafbar. So verhindern wir auch, dass Geldgeber:innen Abgeordnete ins Parlament bringen, die dort in ihrem Sinn arbeiten und nicht für die Allgemeinheit.

 

Wir setzen an, bevor Schaden entsteht. Wer Gesetze, öffentliche Aufträge oder andere Amtsgeschäfte verspricht und dafür Geld annimmt, macht sich bereits als Kandidat:in für ein Amt strafbar.

 

Wir sorgen für Amtsverlust bei Korruption. Bei einer Verurteilung wegen Korruption können Politiker:innen künftig ihr Amt verlieren. Denn dort haben sie durch ihr Fehlverhalten auch nichts zu suchen.

 

Wir verschärfen die Strafen. Für schwerste Fälle von Korruption drohen künftig bis zu 15 Jahre Gefängnis. Die Geldstrafen für korrupte Unternehmen werden verdreifacht. Damit stellen wir klar: Korruption zahlt sich nie aus.

 

Demokratie braucht Vertrauen. Deshalb schaffen wir jetzt strengere Regeln für eine saubere Politik, auf die sich die Menschen in Österreich verlassen können.

DIE VERSCHÄRFUNGEN IM ÜBERBLICK

 

Mandatskauf wird strafbar

Gekaufte Mandate verletzten die Grundversprechen der Demokratie. Denn damit verschaffen sich Personen oder Gruppen ungerechtfertigten Einfluss auf die Politik. Das geht auf Kosten der Allgemeinheit. Und es zerstört das Vertrauen in die Demokratie. In Zukunft gilt: Wer einen Listenplatz kauft, ist sofort mit Antritt des Mandats strafbar. Das gilt auch, wenn andere Geldgeber:innen „ihre“ Kandidat:innen platzieren wollen. Eine solche strenge Regel gibt es bis jetzt in ganz Europa noch nicht, Österreich übernimmt hier eine Vorreiterrolle.

 

Strenge Regeln für Kandidat:innen

Wer sich für ein öffentliches Amt bewirbt, muss unbestechlich sein. In Zukunft gilt: Wer für ein Amt in der Politik kandidiert und z.B. Geld für eine spätere „Gegenleistung“ annimmt, macht sich sofort strafbar. Wer einen solchen illegalen Vorteil fordert oder sich versprechen lässt, wird sofort mit Amtsantritt strafbar – auch wenn es nie zu diesem schmutzigen „Geschäft“ kommt.

 

Hohe Strafen
Deutlich verschärfte Höchststrafen sorgen für Abschreckung. In Zukunft gilt: Bei schwerster Korruption drohen bis zu 15 Jahre Gefängnis. Korruption zahlt sich nie aus.

 

Amtsverlust bei Verurteilung

Die Menschen erwarten sich zu Recht, dass gewählte Politiker:innen sich vorbildlich verhalten. In Zukunft gilt: Wer wegen Korruption verurteilt wird, kann seine politischen Ämter verlieren. Das gilt ab einer rechtskräftigen Verurteilung zu über sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe.

 

Härtere Strafen für Unternehmen

Unternehmen dürfen nicht ungestraft davonkommen, wenn sie sich unfaire Vorteile auf Kosten der Steuerzahler:innen erkaufen. In Zukunft gilt: Die Höchststrafen bei den Tagsätzen werden von 10.000 Euro auf 30.000 Euro verdreifacht. Die maximale Geldbuße soll bis zu 5,4 Millionen Euro betragen. 

 

Keine Umgehung der strengen Regeln

Es darf nicht sein, dass Bestechungsgelder als „Spenden“ an gemeinnützige Vereine getarnt werden. In Zukunft gilt: Scheinspenden werden auch strafbar, wenn der begünstigte Verein von nahen Angehörigen geleitet wird – auch wenn bestochene Amtsträger:innen gar nicht Mitglied sind. Damit können die strengen Regeln nicht mit billigen Tricks umgangen werden.

  Agnes Sirkka Prammer

„Saubere Politik und Transparenz sind wichtig für das Vertrauen der Menschen in die Demokratie. Wir können uns Korruption einfach nicht leisten. Sie vergiftet das gesellschaftliche Miteinander und entfremdet die Bürger:innen von jenen, die ein Mandat dafür haben, Entscheidungen für größere Gruppen von Menschen zu treffen. Insofern ist es nur konsequent, wenn der Korruption überführte Politiker:innen nicht nur – wie jetzt vorgesehen – härter bestraft werden, sondern ab einer gewissen Schwelle ihres Vergehens auch ihr passives Wahlrecht verlieren, also nicht mehr für ein Amt gewählt werden können.“

FAQs

 

Was genau bedeutet „Mandatskauf“ und wie wird das künftig verhindert?

Wir verhindern, dass Personen sich selbst oder eine andere Person gegen Geld von einer Partei auf einen hohen Listenplatz setzen lassen – und sich so einen Sitz im Parlament oder Landtag erkaufen. Strafbar wird diese Handlung mit dem Antritt dieses Mandats. Und zwar sowohl für die Person, die den Listenplatz erkauft hat als auch für die Person, die das Geld angenommen hat (laut Gesetz also wer „ein Entgelt fordert, annimmt oder sich versprechen lässt“). Ein Beispiel: Künftig ist es illegal, wenn sich etwa Oligarchen mit einer geheimen Bargeldzahlung an Parteiverantwortliche einen Wunschabgeordneten für den Nationalrat kaufen. Damit verhindern wir, dass sich niemals in Österreich gewählte Akteure Einfluss auf die heimische Gesetzgebung in Bund und Ländern erkaufen.

 

Für wen genau gelten die strengen Regeln gegen Korruption von künftigen Amtsträger:innen?

Für uns ist klar: Wer ein politisches Amt übernehmen will, hat eine Vorbildfunktion und muss dieser auch gerecht werden. Deshalb gelten die besonders strengen Regeln jetzt auch für Kandidat:innen, die noch gar kein Amt übernommen haben, für alle Politiker:innen im Wahlkampf. Also alle potenziellen künftigen Minister:innen, Abgeordneten im Parlament oder Landtag bis hin zu Gemeinderät:innen. Schaden kann aber auch an anderer Stelle entstehen, z.B. durch unfair zugeschanzte öffentliche Aufträge, die mit Steuergeld finanziert werden. Deshalb gelten dieselben Bestimmungen auch für künftige Beamt:innen, die sich im öffentlichen Dienst bewerben. Also z.B. auch Generalsekretär:innen und Sektionsleiter:innen in Ministerien oder an anderen Ämtern.

 

Wann befindet sich eine Person „im Wahlkampf“ oder „in einem Bewerbungsprozess“?

Hier sieht das Gesetz klare Regeln vor. Denn das Strafrecht muss präzise formulieren – mit eindeutig nachvollziehbaren Stichtagen. Der Wahlkampf beginnt daher mit dem Beschluss zu Neuwahlen im Parlament. Ein Bewerbungsprozess beginnt mit einer „nach außen sichtbaren Handlung“, mit der die Absicht der Bewerbung klar wird – etwa durch ein Bewerbungsschreiben.

 

Wann machen sich Kandidat:innen für ein öffentliches Amt künfig strafbar?

Wer für ein Amt kandidiert und Geld für eine unsaubere „Gegenleistung“ annimmt, macht sich sofort strafbar. Wer sich einen solchen Vorteil versprechen lässt oder selbst fordert, wird sofort mit Antreten des Amtes strafbar – also auch, wenn es nie tatsächlich zu diesem „Gegengeschäft“ kommt. So schieben wir „Vorab-Korruption“ einen Riegel vor – und zwar noch bevor Schaden entstehen.  Beispiel 1: Ein Kandidat für ein Ministeramt nimmt einen Geldkoffer für sich selbst entgegen und verspricht als Gegenleistung dem Bestechenden, ihm später Staatsaufträge zuzuschanzen. Der Kandidat macht sich damit künftig sofort strafbar. Beispiel 2: Eine Juristin bewirbt sich für eine hohe Stelle in einem Ministerium und lässt sich von einem Unternehmen Geld für die unfaire Auswahl bei einer öffentlichen Ausschreibung versprechen. Die Bewerberin wird ausgewählt und tritt ihren Job im Ministerium an. In diesem Moment macht sie sich strafbar. Dafür muss das versprochene Geld gar nicht geflossen sein und das vereinbarte „Gegengeschäft“ nie stattgefunden haben.

 

Für welche Delikte werden die Strafen verschärft?

Besonders hohe Strafen gelten künftig für Fälle schwerster Korruption. Genauer gesagt gilt das ab einer Bestechungssumme von 300.00 Euro. Bei Bestechung/Bestechlichkeit beträgt die Höchststrafe dann 15 Jahre Freiheitsstrafe.

 

Wie funktioniert der Amtsverlust bei einer Verurteilung wegen Korruption?

Bei einer Verurteilung wegen eines Korruptionsdelikts reicht in Zukunft schon eine rechtskräftige Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von über sechs Monaten. Die verurteilte Person verliert dadurch künftig die Wählbarkeit und dadurch auch alle Ämter, für welche die Wählbarkeit Voraussetzung ist. Das gilt z.B. für Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung. Dazu stellt der Verfassungsgerichtshof auf Antrag den Verlust der Wählbarkeit fest.

 

Wie geht es jetzt weiter mit dem neuen Korruptionsstrafrecht?

Wir haben uns in der Regierung jetzt auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, mit dem wir neue Standards in Sachen Korruptionsbekämpfung setzen. Dieser Entwurf heute für acht Wochen in Begutachtung. Wir werden die Stellungnahmen dann prüfen und gegebenenfalls einarbeiten. Danach kann das Gesetz mit einer einfachen Mehrheit im Parlament beschlossen werden.

 

Soll ein einziges Gesetz jetzt das Vertrauen in die Politik zurückgewinnen?

Wir setzen mit dem neuen Korruptionsstrafrecht einen wichtigen Meilenstein und den nächsten Schritt für eine saubere Politik, auf die sich die Menschen in Österreich verlassen können. Für uns Grüne ist aber völlig klar: Auch das schärfste Anti-Korruptionsgesetz kann nicht alleine das verspielte Vertrauen in die Politik zurückgewinnen. Unser Einsatz ist damit auch noch lange nicht beendet. Wir arbeiten unter anderem weiterhin mit aller Kraft an mehr Transparenz. Zum Beispiel mit dem Informationsfreiheitsgesetz, mit dem wir das Amtsgeheimnis beenden und das Recht auf Information zum Standard machen. Das Medientransparenzgesetz für eine lückenlose Veröffentlichung von öffentlichen Inseraten ist bereits in Begutachtung und soll so rasch wie möglich beschlossen werden. Andere wichtige Schritte konnten wir bereits umsetzen. Das neue Parteiengesetz zum Beispiel ist seit 1. Jänner 2023 in Kraft und sorgt ab sofort für gläserne Parteikassen und völlige Transparenz bei Umfragen und Studien, die mit Steuergeld finanziert werden. Wir Grüne arbeiten konsequent und mit hartnäckiger Überzeugungsarbeit daran, auch die offenen Vorhaben für mehr Transparenz Schritt für Schritt durchzusetzen.