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Neuaufstellung des
Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung

Neuaufstellung des BVT: Unabhängige Kontrolle, bestqualifiziertes Personal, mehr Effizienz und Beseitigung von Missständen

 

  • Neuer Name: „Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst“ statt „BVT“
  • Wir schaffen ein unabhängiges, weisungsfreies Kontrollorgan und erweiterte Berichtspflichten à eine unabhängige Kontrolle der Behörde, auch durch das Parlament, wird ermöglicht
  • Wir sorgen für eine klare Trennung von Nachrichtendienst und Staatsschutz in zwei getrennte Bereiche um die Effizienz der Behörde wiederherzustellen
  • Bei Postenbesetzungen: Wir sorgen für eine objektive Auswahl des Personals und Sicherstellung einer qualitätsvollen Ausbildung, Transparenz, Diversität und ein Nebenbeschäftigungsverbot
  • Wir schaffen eine Whistleblower-Stelle
  • Die internationale Reputation gegenüber den Partnerdiensten kann wieder hergestellt werden

 

Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner auf eine umfassende Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) geeinigt und sorgen für eine komplette Neuaufstellung der Behörde. Die Notwendigkeit dafür haben uns der BVT-Untersuchungsausschuss und die Untersuchungskommission zum grausamen Terroranschlag in Wien aufgezeigt. Dabei haben wir viele zentrale Grüne Forderungen durchsetzen können, die dafür sorgen, dass die Missstände endlich beseitigt werden.

Wir sorgen für eine Professionalisierung, die mehr Effizienz der Behörde mit sich bringt und stellen sicher, dass nur die besten Köpfe nach objektiven Kriterien für die Besetzung von Posten in Frage kommen. Darüber hinaus setzen wir ein neues, starkes Kontrollgremium für den Nachrichtendienst ein. Und: Wir sorgen für eine bessere Zusammenarbeit mit Deradikalisierungs- und Präventionseinrichtungen. Die jahrelange Parteibuchwirtschaft wird mit der Neuaufstellung beendet. Somit stellen wir sicher, dass das BVT künftig als „Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst“ keine parteipolitische Spielwiese mehr ist. Schließlich geht es hier um nichts weniger als die Sicherheit in unserem Land. Gleichzeitig erreichen wir einen seit langer Zeit notwendigen Wertewandel in Richtung mehr Diversität, Gleichstellung und Schutz der Grundrechte.

 

Damit setzen wir wesentliche Empfehlungen der Untersuchungskommission zum Terroranschlag in Wien um

Die Neuaufstellung im Detail:

 

Kontrolle und Transparenz

  • Neues, unabhängiges und weisungsfreies Kontrollgremium, das vom Parlament bestellt wird
  • Bestellung durch Parlament und Bundespräsident
  • Umfassende Zutritts-, Einschau- und Fragerechte
  • Das Kontrollgremium ist auch die Ansprechstelle für Whistleblower
  • Jährliche Berichte an Unterausschuss, öffentliche Berichterstattung möglich
  • Ausweitung der Berichtspflichten der Direktion
  • Verbesserungen beim Rechtsschutz: Ermächtigungen des Rechtsschutzbeauftragten sind künftig explizit zu begründen
  • Stärkung des Ständigen Unterausschusses

 

Verbesserte Qualität beim Personal

  • Objektive Begutachtungskommission für die Bestellung des Direktors/der Direktorin und der Stellvertretenden Direktor*innen
  • Unvereinbarkeiten für Leitungsfunktionen samt Cooling-Off-Phase auch für ehemalige Regierungsmitglieder und Politiker*innen
  • Fokus auf Grundrechtsbewusstsein bei der Direktion
  • Strenges Verbot von Nebenbeschäftigungen
  • Berücksichtigung von Gender und Diversity in Rekrutierung und Ausbildung
  • Qualitätsvollere Ausbildung
  • Jede Stelle in der Direktion wird neu ausgeschrieben – jede jetzt dort arbeitende Person wird sich anhand der neuen Kriterien neu bewerben müssen

 

Effizienz des Dienstes

  • Klare Trennung der Befugnisse – Nachrichtendienst (ND) und Staatsschutz (StS) als zwei Säulen
  • Der Nachrichtendienst ist für erweiterte Gefahrenerforschung zuständig (Ermittlungen gegen Gruppen und terroristische Phänomene)
  • Landesämter sind kein Nachrichtendienst mehr
  • Klare Aufgabenverteilung; Nachrichtendienst-Organe sind nicht mehr als „normale“ Polizei oder Kripo tätig
  • Nachrichtendienst-Mitarbeiter*innen tragen im Regelfall keine Waffen mehr
  • Nur der Nachrichtendienst hat Zugang zu klassifizierten Informationen ausländischer Dienste
  • Professionalisierung (interne Sicherheitsmaßnahmen, Professionalisierung ND) soll sicherstellen, dass das BVT künftig international wieder mitspielt
  • Breite Ausbildung vorgesehen / Professionalisierung durch besonders geschulte Mitarbeiter*innen im Nachrichtendienst (keine Polizist*innen mehr)
  • Erweiterung des Instrumentariums (Fallkonferenzen), bessere Zusammenarbeit mit Deradikalisierungseinrichtungen 
  • Neue Meldestelle für extremistisch oder terroristisch motivierte Inhalte elektronischer Medien

FAQs

 

Das Kontrollgremium macht nur das, was der Innenminister und die Regierungsmehrheit will – das ist keine echte Kontrolle. 

Das Kontrollorgan fungiert auch als Whistleblowerstelle: Personen aus der Behörde, Externe und Betroffenen können sich an die Stelle wenden und Wahrnehmung über Missstände teilen. Das kann auch anonym erfolgen, das Kontrollgremium muss begründeten Vorwürfen dann auch nachgehen. Zudem ist das Kontrollgremium zwar beim Innenministerium angesiedelt, aber es ist weisungsfrei und unabhängig. Das Kontrollgremium kann selbst bestimmen, was es prüft, das heißt auch: Der Innenminister kann nicht den Kontrollgegenstand einschränken. Dazu gibt es umfassende Betretungs-, Einschau- und Fragerechte. Das neue Kontrollgremium ist in dieser Form einzigartig.

 

Gibt es ein echtes Trennungsprinzip wie in Deutschland?

Mit der Reform haben wir das Ziel erreicht, den Staatsschutz und den Nachrichtendienst zu trennen, wie es international schon Best Practice ist. Im Nachrichtendienst werden statt Polizist*innen spezialisierte Mitarbeiter*innen tätig, die grundsätzlich keine Waffen tragen. Damit werden auch erstmals die Befugnisse klar getrennt. Die Nachrichtendienst-Säule ist für die Gefahrenerforschung zuständig (Arbeit am Computer, Observationen, Austausch mit ausländischen Diensten), Zwangsbefugnisse (etwa Identitätsfeststellungen, Verhaftungen) und kriminalpolizeiliche Ermittlungen liegen ausschließlich beim Staatsschutz. Hier sind Polizist*innen tätig.

 

Muss die Direktor*in/der Direktor ein/e Jurist*in sein?

 Wir haben gesetzlich verankert, dass der/die Direktor*in besondere Kenntnisse im Bereich der Grundrechte aufweisen muss. Diese Sensibilisierung ist besonders wichtig, weil das BVT im besonders grundrechtssensiblen Bereich agiert und Eingriffe für die Betroffenen große Auswirkungen haben. International ist es eher unüblich, dass es unbedingt Jurist*innen sein müssen.

 

Warum können Mitarbeiter*innen des Nachrichtendienstes eine Dienstwaffe bekommen, obwohl sie keine Polizist*innen sind? Das ist in Deutschland streng verboten.

Wir haben durchgesetzt, dass die Mitarbeiter*innen des Nachrichtendienstes grundsätzlich keine Waffen tragen. Vorbild ist hier Deutschland, wo normale Polizeiarbeit und Nachrichtendienst sauber getrennt werden. Nur in Einzelfällen dürfen ND-Mitarbeiter*innen Waffen tragen, wenn sie etwa in gefährlichem Milieu Observationen durchführen. Auch dann dürfen sie die Waffe nur zur Selbstverteidigung und Nothilfe verwenden.

 

Links:

Die Pläne zur umfassenden Neuaufstellung des BVT finden sich im Regierungsprogramm auf Seite 220: Jetzt downloaden!