Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner auf eine umfassende Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) geeinigt und sorgen für eine komplette Neuaufstellung der Behörde. Die Notwendigkeit dafür haben uns der BVT-Untersuchungsausschuss und die Untersuchungskommission zum grausamen Terroranschlag in Wien aufgezeigt. Dabei haben wir viele zentrale Grüne Forderungen durchsetzen können, die dafür sorgen, dass die Missstände endlich beseitigt werden.
Wir sorgen für eine Professionalisierung, die mehr Effizienz der Behörde mit sich bringt und stellen sicher, dass nur die besten Köpfe nach objektiven Kriterien für die Besetzung von Posten in Frage kommen. Darüber hinaus setzen wir ein neues, starkes Kontrollgremium für den Nachrichtendienst ein. Und: Wir sorgen für eine bessere Zusammenarbeit mit Deradikalisierungs- und Präventionseinrichtungen. Die jahrelange Parteibuchwirtschaft wird mit der Neuaufstellung beendet. Somit stellen wir sicher, dass das BVT künftig als „Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst“ keine parteipolitische Spielwiese mehr ist. Schließlich geht es hier um nichts weniger als die Sicherheit in unserem Land. Gleichzeitig erreichen wir einen seit langer Zeit notwendigen Wertewandel in Richtung mehr Diversität, Gleichstellung und Schutz der Grundrechte.
Damit setzen wir wesentliche Empfehlungen der Untersuchungskommission zum Terroranschlag in Wien um
Die Neuaufstellung im Detail:
Kontrolle und Transparenz
Verbesserte Qualität beim Personal
Effizienz des Dienstes
FAQs
Das Kontrollgremium macht nur das, was der Innenminister und die Regierungsmehrheit will – das ist keine echte Kontrolle.
Das Kontrollorgan fungiert auch als Whistleblowerstelle: Personen aus der Behörde, Externe und Betroffenen können sich an die Stelle wenden und Wahrnehmung über Missstände teilen. Das kann auch anonym erfolgen, das Kontrollgremium muss begründeten Vorwürfen dann auch nachgehen. Zudem ist das Kontrollgremium zwar beim Innenministerium angesiedelt, aber es ist weisungsfrei und unabhängig. Das Kontrollgremium kann selbst bestimmen, was es prüft, das heißt auch: Der Innenminister kann nicht den Kontrollgegenstand einschränken. Dazu gibt es umfassende Betretungs-, Einschau- und Fragerechte. Das neue Kontrollgremium ist in dieser Form einzigartig.
Gibt es ein echtes Trennungsprinzip wie in Deutschland?
Mit der Reform haben wir das Ziel erreicht, den Staatsschutz und den Nachrichtendienst zu trennen, wie es international schon Best Practice ist. Im Nachrichtendienst werden statt Polizist*innen spezialisierte Mitarbeiter*innen tätig, die grundsätzlich keine Waffen tragen. Damit werden auch erstmals die Befugnisse klar getrennt. Die Nachrichtendienst-Säule ist für die Gefahrenerforschung zuständig (Arbeit am Computer, Observationen, Austausch mit ausländischen Diensten), Zwangsbefugnisse (etwa Identitätsfeststellungen, Verhaftungen) und kriminalpolizeiliche Ermittlungen liegen ausschließlich beim Staatsschutz. Hier sind Polizist*innen tätig.
Muss die Direktor*in/der Direktor ein/e Jurist*in sein?
Wir haben gesetzlich verankert, dass der/die Direktor*in besondere Kenntnisse im Bereich der Grundrechte aufweisen muss. Diese Sensibilisierung ist besonders wichtig, weil das BVT im besonders grundrechtssensiblen Bereich agiert und Eingriffe für die Betroffenen große Auswirkungen haben. International ist es eher unüblich, dass es unbedingt Jurist*innen sein müssen.
Warum können Mitarbeiter*innen des Nachrichtendienstes eine Dienstwaffe bekommen, obwohl sie keine Polizist*innen sind? Das ist in Deutschland streng verboten.
Wir haben durchgesetzt, dass die Mitarbeiter*innen des Nachrichtendienstes grundsätzlich keine Waffen tragen. Vorbild ist hier Deutschland, wo normale Polizeiarbeit und Nachrichtendienst sauber getrennt werden. Nur in Einzelfällen dürfen ND-Mitarbeiter*innen Waffen tragen, wenn sie etwa in gefährlichem Milieu Observationen durchführen. Auch dann dürfen sie die Waffe nur zur Selbstverteidigung und Nothilfe verwenden.
Links:
Die Pläne zur umfassenden Neuaufstellung des BVT finden sich im Regierungsprogramm auf Seite 220: Jetzt downloaden!