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Volle Transparenz
mit gläsernen
Parteikassen

Das neue Parteiengesetz

Volle Transparenz. Mit gläsernen Parteikassen.

 

TRANSPARENZ SCHÜTZT VOR KORRUPTION.
TRANSPARENZ SCHAFFT KLARHEIT.
TRANSPARENZ SCHÜTZT VOR MISSBRAUCH.
TRANSPARENZ STÄRKT DAS VERTRAUEN.

 

Die Finanzen der österreichischen Parteien waren lange Zeit ein gut gehütetes Geheimnis. Vor 10 Jahren hat Werner Kogler durchgesetzt, dass Parteispenden offengelegt werden müssen. Dieser konsequente Einsatz für saubere Politik zeigt sich auch in unserer Regierungsarbeit.

Denn seit 2012 ist leider schon wieder viel passiert: Auf Ibiza wurde brühwarm erklärt, wie Spenden an Parteien am Rechnungshof vorbeigeschummelt werden können. Mehrere Parteien haben die gesetzliche Obergrenze für Wahlkampfkosten schamlos überschritten. Und ein Untersuchungsausschuss beschäftigte sich mit der Frage, ob sich Großunternehmer:innen Gesetze kaufen können. Undurchsichtige Spenden, Fehlverhalten ohne Konsequenzen und Tricksereien bei den Parteifinanzen sollen ein für alle Mal ein Ende haben.

Im Regierungsprogramm haben wir Grüne gläserne Parteikassen versprochen – jetzt setzen wir sie um. Mit unserem neuen Gesetz müssen alle Einnahmen und Ausgaben detailliert dokumentiert und offengelegt werden. Für Spenden an Parteien gelten besonders strenge Regeln und absolute Transparenz. Wahlkampfkosten werden vollständig offengelegt und genau geprüft. Das gilt nicht nur für die Parteien, sondern auch für ihr Umfeld. Umgehungen soll so ein Riegel vorgeschoben werden.

Wer trotzdem glaubt, sich nicht daran halten zu müssen, zahlt drauf: Dafür sorgen neue und deutlich verschärfte Strafen und eine verbesserte Kontrolle durch den Rechnungshof mit direkten Prüfrechten.

  

VERTRAUEN MUSS VERDIENT WERDEN: MIT TRANSPARENZ UND FAIRNESS

Wir Grüne haben im Februar mit unserem Koalitionspartner eine Reform des Parteiengesetzes präsentiert, mit der gläserne Parteikassen Realität werden.

Und jetzt ist das Gesetz da: Am Donnerstag, den 07. Juli, haben wir das Gesetz beschlossen und damit die österreichische Geschichte undurchsichtiger Parteifinanzen beendet. Das ist der größte Fortschritt für mehr Transparenz und saubere Politik in Österreich seit Jahrzehnten.

Früher konnten Großspender heimlich Geld an Parteien spenden oder Parteien ihre Wahlkampfkosten um ein Vielfaches überschreiten, ohne ernsthaft dafür bestraft zu werden. Geheimniskrämerei bei Vereinen und nahestehenden Organisationen haben Missbrauch ermöglicht. Wir machen Schluss damit. Ab jetzt geht das alles nicht mehr. Jede:r in Österreich soll wissen, woher die Parteien ihr Geld bekommen und was diese damit machen. Nur mit gläsernen Parteikassen kann es gute Politik geben.

Im Begutachtungsverfahren gingen 43 Stellungnahmen von Expert:innen, Institutionen und Privatpersonen ein. Wir haben Verbesserungsvorschläge aufgegriffen und in den Gesetzesvorschlag eingearbeitet.

In intensiven und konstruktiven Gesprächen mit allen Parlamentsparteien konnten wir weitere Auflagen, klarere Regeln und schärfere Strafen ausarbeiten.

GENAUE PRÜFUNG, LÜCKENLOSE AUSKUNFT

 

EIN GESTÄRKTER RECHNUNGSHOF
Der Rechnungshof musste bisher glauben, was die Parteien ihm erzählten. Selbst prüfen durfte er nicht. Jetzt bekommt er neue Kontrollmöglichkeiten und direkte Einschaurechte in die Buchhaltung der Parteien. Er darf bei begründetem Verdacht nun Belege und Kontobewegungen selbst ansehen und prüfen.

JETZT NEU: Wir stärken die Minderheitsrechte im Parlament. Um den unabhängigen Rechnungshof zu stärken, brauchen künftige Rechnungshofpräsident:innen für ihre Bestellung eine breite 2/3 Mehrheit.

Außerdem stärken wir die parlamentarische Kontrolle und geben den Abgeordneten ein starkes Mittel in die Hand, um vermutete Missstände wie Verschwendung von Steuergeld unter die Lupe zu nehmen. Abgeordnete können dem Rechnungshof einen Prüfauftrag erteilen und somit zielgenau kontrollieren lassen, was sie besonders interessiert oder wo Missstände vermutet werden. Für so einen Prüfauftrag braucht es nur 20 Abgeordnete. Hat ein Parlamentsklub weniger als 20 Abgeordnete, genügt es, wenn der Rechnungshof von allen Mitgliedern dieses Klubs beauftragt wird.

LÜCKENLOSE AUSKUNFT
Die Parteien müssen dem Rechnungshof lückenlos Auskunft geben. Dazu zählen genaue Angaben zu Vermögen und Schulden. Kreditgeber:innen müssen namentlich ausgewiesen werden. Alle Ausgaben und Einnahmen müssen detailliert offengelegt werden. Dadurch wird genau nachvollziehbar, woher Geld stammt und wofür es ausgegeben wird.

JETZT NEU: Für einen klaren Überblick muss für jedes Bundesland die Summe der Einnahmen und Ausgaben von Gemeindeorganisationen ausgewiesen werden.

KEINE UMGEHUNGSMÖGLICHKEIT
Um Umgehungskonstruktionen zu vermeiden, müssen künftig ausnahmslos alle parteinahen Organisationen, Vereine und Unternehmensbeteiligungen bekannt gegeben werden – das ist ein großer Schritt zu mehr Transparenz. Auch für sie gelten viele der strengen Regeln, so wie für die Parteien selbst. Damit ist es nicht mehr möglich, dass Spenden heimlich am Konto eines parteinahen Vereins versteckt werden, oder dass scheinbar unabhängige Organisationen teure Wahlwerbung finanzieren.

JETZT NEU: Wir haben bei den Inserateneinnahmen noch einmal nachgeschärft. Zudem sind die Namen von Personen, die mehr als 5.000 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr in parteinahen Organisationen zahlen, anzugeben. Eine Finanzierung über diese „Umwege“ ist dadurch künftig auch nicht mehr möglich. 

 

JETZT NEU: PARTEIENGESETZ WIRD PARTEIEN-TRANSPARENZ-PAKET

Auch den Ministerien wird genau auf die Finger geschaut: Mit dem neuen Parteiengesetz müssen alle Ministerien, Landesregierungen und auch die Gemeinden alle laufenden Studien, Umfragen und Gutachten veröffentlichen. Unaufgefordert, lückenlos und unter genauer Angabe der Kosten und Inhalte. Das gibt Steuerzahler:innen die Möglichkeit, all das einzusehen und nachzuvollziehen. Das ist ein erster großer Schritt in Richtung Informationsfreiheit und führt zudem zu mehr Einblick in die Arbeit der öffentlichen Stellen und darüber, wofür sie unser Steuergeld ausgeben.

ALLE EINNAHMEN AUF DEN TISCH

 

STRENGE REGELN FÜR SPENDEN
Politik darf nicht käuflich sein. Deshalb müssen Parteien finanziell unabhängig von Großspender:innen bleiben. Für Spenden gelten daher besonders strenge Regeln. Auch alle Sachspenden, Sponsoring und Inserate werden erfasst.

JETZT NEU: Wir führen ein, dass parlamentarische Klubs und Parteiakademien keine Spenden annehmen dürfen. Damit können die strengen Spendenbestimmungen auch nicht über Zuwendungen an diese Organisationen umgangen werden.

GANZJÄHRIGE SPENDENTRANSPARENZ
Ausnahmslos alle Spenden über 150 Euro müssen künftig vierteljährlich dem Rechnungshof gemeldet werden. Ab einer Höhe von 500 Euro müssen Name und Postleitzahl der Spender:in veröffentlicht werden. Die Spendenobergrenze von 7.500 Euro besteht weiterhin. Stückelungen in mehrere kleine Beträge sind verboten. Dadurch entsteht ganzjährige und vollständige Spendentransparenz. Machtmissbrauch wird so verhindert. „Du spendest, ich mach dir ein Gesetz“ ist damit so gut wie unmöglich. Jede:r Einzelne kann sehen, wer wieviel an welche Partei spendet.

 

JETZT NEU: Im Wahlkampf müssen Spenden über 2.500 Euro weiterhin sofort gemeldet werden. Auch bei Kleinst-Spenden unter der Bagatellgrenze von 150 Euro wird es noch transparenter: Sie müssen unter einem eigenen Posten gesondert im Rechenschaftsbericht ausgewiesen werden.

REGELN GELTEN AUCH FÜR UMFELD
Auch für parteinahe Vereine und Organisationen gilt: Alle Einnahmen aus Spenden, Sponsoring und Inseraten müssen auf den Tisch gelegt werden. Dazu zählen z.B. auch Inserate in Parteimedien.

JETZT NEU: Das gilt in Zukunft nicht mehr nur dann, wenn eine Partei oder nahestehende Organisation/Person Inhaber eines Mediums ist, sondern auch, wenn sie Herausgeber eines Mediums sind.

KLARE REGELN FÜR AUSGABEN

 

Wir fördern Parteien mit Steuergeld – damit darf nicht sorglos umgegangen werden: Es muss genau erkennbar sein, wofür eine Partei Geld ausgibt. Denn so kann ich als Wähler:in selbst entscheiden, ob ich diese Partei mit meiner Stimme unterstützen will.

KOSTENGRENZEN OHNE WENN UND ABER
Die Einhaltung der strengen Kostengrenzen für Wahlkampfausgaben wird in Zukunft noch besser kontrolliert. Dafür sorgt der neu eingeführte Wahlwerbungsbericht, in dem die Ausgaben einer Partei wenige Monate nach der Wahl detailliert ausgewiesen werden müssen. Verstöße führen zu massiven Geldbußen.

JETZT NEU: Es wurde klargestellt, dass die Parteienförderung gestrichen wird, wenn dieser Bericht oder der jährliche Rechenschaftsbericht nicht abgegeben wird. Wer also die Auskunft über seine Finanzen verweigert, erhält auch keine Parteienförderung mehr.

REGELN GELTEN AUCH FÜR UMFELD
Auch hier gilt: Ausgaben von parteinahen Organisationen oder Personenkomitees, die Parteien oder einzelne Kandidat:innen unterstützen, werden dabei mitgezählt. So kann sich niemand einen unfairen Vorteil bei Wahlen verschaffen.

STRENGE REGELN, STRENGE KONSEQUENZEN

 

DEUTLICH VERSCHÄRFTE STRAFEN
Die strengsten Vorgaben nützen nichts, wenn ein Verstoß dagegen keine Folgen hat. Künftig gibt es deutlich schärfere Strafen, damit sich faule Tricks nicht mehr auszahlen. Wenn eine Partei mehr für einen Wahlkampf ausgibt als erlaubt, muss sie sehr hohe Geldbußen zahlen. Verweigert eine Partei die Vorlage eines Rechenschaftsberichts, wird ihr die Parteienförderung gestrichen.

Auch für die Trickser:innen persönlich wird es eng: Wer den Rechenschaftsbericht einer Partei verfälscht oder Parteispenden „am Rechnungshof vorbei“ an einen Verein schleust, kann mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Spender:innen, die ihre Spende stückeln, um so die Regeln zu umgehen, drohen künftig Konsequenzen.

Das bedeutet: Strenge Strafen bei Überschreiten der Obergrenze für Wahlkampfkosten, Konsequenzen für Spender:innen, die gegen die Regeln verstoßen, klare Sanktionen für die Verfälschung von Berichten an den Rechnungshof und keine Toleranz für illegale Parteienfinanzierung. Wenn parteinahe Organisationen nicht angegeben werden, hat das Folgen.

JETZT NEU: Wir haben die Strafen für zu hohe Wahlkampfkosten nach den Verhandlungen mit den anderen Parlamentsparteien noch einmal verschärft. Und wir haben klargestellt, dass natürlich auch für Beträge unter 150 Euro (Bagatellgrenze) das Stückelungsverbot gilt.

DAS ÄNDERT SICH MIT DEM NEUEN PARTEIENGESETZ

 

 

AB JETZT

 

BISHER

 

Ganzjährige Spendentransparenz.

Einmal im Quartal müssen Parteien alle Spenden über 150 Euro beim Rechnungshof melden. Ab 500 Euro muss der Name der Spender:innen genannt werden. Von nun an ist schnell klar, wer von wem Spenden bekommt. Das bewusste Stückeln von Spenden kann zukünftig auch für Spender:innen zu Strafen führen. Die strikte Obergrenze für Spenden wird beibehalten.

 

 

 

Bisher ist die Lage unübersichtlich: Bis 2019 mussten Spenden über 50.000 Euro dem Rechnungshof gemeldet werden, danach ab 2.500 Euro. Spender:innen können bisher ohne Konsequenzen ihre Spenden stückeln und sie damit verschleiern. Die Summe der Spendeneinnahmen wurde dann erst zwei Jahre später veröffentlicht.

 

Klare Bewertung von Sachspenden.

Alles, was einer Partei gratis zur Verfügung gestellt wird, muss bewertet und im Rechenschaftsbericht angegeben werden. Ab 500 Euro muss auch namentlich genannt werden, wer die Sache gespendet hat.

 

 

 

Derzeit gibt es lediglich die grundsätzliche Vorgabe, auch Sachspenden im Rechenschaftsbericht als Spende auszuweisen. Klare Bewertungsrichtlinien fehlen, ebenso die Klarheit darüber, ob solche Spender:innen auszuweisen sind. Der Rechnungshof wies immer wieder auf Inkonsistenzen bei diesem Thema hin.

 

Impressumspflicht für politische Inserate.

In Wahlkampfzeiten wird bei jedem Inserat mit Politikbezug in Zeitung, Internet und Rundfunk angegeben, wer das Inserat bezahlt hat. Verschleierungsversuche über Vereine können dadurch sofort enttarnt werden.

 

 

 

Aktuell gibt es für politische Inserate keine Impressumspflicht.

Agnes Sirkka Prammer

„Dieses Gesetz ist eine großartige Errungenschaft für die Demokratie in Österreich, denn seine Transparenzbestimmungen sind vertrauensbildend und tragen maßgeblich zu einem fairen politischen Wettbewerb bei. Bis dato waren die Finanzen der österreichischen Parteien ein gut gehütetes Geheimnis, Verschleiern und Vertuschen oft „part of the game“. Jetzt haben wir endlich die gläsernen Parteikassen und damit auch institutionelle Garantien für eine saubere Politik in Österreich.“

FAQs

 

KÖNNEN DIE FINANZEN EINER PARTEI NUN LÜCKENLOS NACHVOLLZOGEN WERDEN?
Ja. Durch die verpflichtende Angabe des Vermögens und der Schulden, sowie aller Einnahmen und Ausgaben, können die Finanzen einer Partei lückenlos nachvollzogen werden. Gibt es dennoch irgendwo Unschlüssigkeiten, kann der Rechnungshof alle Belege und Aufzeichnungen der Partei einsehen und sich selbst ein Bild machen.

WIRD JEDE AUSGABE IM WAHLKAMPF ZU DEN WAHLWERBUNGSAUFWENDUNGEN GEZÄHLT?
Ja. Alle Ausgaben einer Partei samt ihrem gesamten Umfeld werden zu den Wahlwerbungsaufwendungen gezählt. Eine Umgehung, zum Beispiel durch vorzeitige Bestellung von Wahlwerbungsmaterial oder durch spätere Zahlung desselben, ist nicht mehr möglich. Zur Nachkontrolle, wie viel für welche Tätigkeiten in einem Wahlkampf tatsächlich aufgewendet wurde, müssen all diese Aufwendungen offengelegt werden. Dafür gibt es erstmals einen verpflichtenden Wahlwerbungsbericht.

DARF DER RECHNUNGSHOF ZUKÜNFTIG DIE BUCHHALTUNG UND UNTERLAGEN EINER PARTEI DIREKT PRÜFEN?
Ja. Anders als bisher darf der Rechnungshof künftig die Zusendung von Belegen und Unterlagen verlangen und auch unmittelbar vor Ort prüfen, um Ungereimtheiten im Rechenschaftsbericht einer Partei zu klären. Zudem darf der Rechnungshof auch dann direkt Einschau nehmen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass gegen die Regelungen des Parteiengesetzes verstoßen wurde.

KÖNNEN PARTEIEN EINE ÜBERPRÜFUNG DURCH DEN RECHNUNGSHOF VERWEIGERN?
Nein. Der Rechnungshof hat unmittelbare Prüfrechte und darf bei Unschlüssigkeiten direkt in die Aufzeichnungen einer Partei Einsicht nehmen und alles überprüfen. Weigert sich eine Partei, kann der Rechnungshof den Verfassungsgerichtshof einschalten.

SIND SPENDEN „AM RECHNUNGSHOF VORBEI“ NACH WIE VOR MÖGLICH?
Nein. Alle Spenden über 150 Euro, sei es an die Partei oder an ihr Umfeld – also ihre nahestehenden Organisationen, Vereine oder Personenkomitees – müssen vierteljährlich an den Rechnungshof gemeldet werden. Zusätzlich müssen im Wahlkampf alle Spenden über 2.500 Euro sofort gemeldet werden.

Zudem sind auch alle Zuwendungen, bei denen einer Partei unentgeltlich Sachen oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, zu bewerten und als Sachspenden auszuweisen. So werden diese Leistungen auch in die Spendenobergrenze eingerechnet. Aktivismus ist aber natürlich nach wie vor möglich! Ehrenamtliches Engagement für eine Partei ist daher weiterhin ausgenommen.

WELCHE SPENDEN MÜSSEN JETZT AN DEN RECHNUNGSHOF GEMELDET WERDEN?
In der Vergangenheit mussten Großspenden über 50.000 Euro sofort beim Rechnungshof gemeldet werden. Diese Meldegrenze wurde 2019 dann auf 2.500 Euro abgesenkt. Spenden wurden daher als Trick oftmals gestückelt. Die größten Spenden wurden sichtbar, zu den meisten Spenden gab es aber keine zeitnahe Information. Das ändert sich jetzt.

Denn jetzt müssen vierteljährlich alle Spenden ab 150 Euro lückenlos gemeldet werden, ab 500 Euro werden auch die Namen der Spender:innen samt Postleitzahl veröffentlicht. Das sorgt für volle Spendentransparenz, das ganze Jahr über.

WERDEN UMGEHUNGSKONSTRUKTIONEN BESTMÖGLICH VERHINDERT?
Ja. Durch die Ausweitung der Offenlegungsregelungen auf die gesamte Partei samt ihrem Umfeld, in Kombination mit der Impressumspflicht für politische Inserate und der strengen Kontrolle durch den Rechnungshof, wird Umgehungskonstruktionen der Kampf angesagt.

GELTEN ALLE VEREINE, MIT DENEN EINE PARTEI IN IRGENDEINER FORM ZUSAMMENARBEITET, ALS „NAHESTEHENDE ORGANISATION“?
Nein, und das hat auch gute Gründe. Mit den neuen, exakten Regeln, welche Organisationen als „nahestehend“ gelten, werden zwei Ziele sichergestellt: Alle Organisationen aus dem direkten Umfeld einer Partei sollen öffentlich erkennbar sein. Und alle Geldflüsse zwischen Parteien und ihren Organisationen müssen offengelegt werden. Dazu haben wir die Definition der nahestehenden Organisation wesentlich erweitert, sodass eine Umgehung deutlich erschwert wird. Ein Abstellen auf bloße faktische Zusammenarbeit wäre nicht praktikabel. Es ist nämlich nicht klar abgrenzbar, ab welchem Ausmaß der Zusammenarbeit ein Verein tatsächlich als nahestehend einzustufen wäre. Eine solche unklare Regelung könnte zu einer überbordenden Berichtspflicht für Vereine führen, wenn eine Partei z.B. in einem Projekt mit einem Menschenrechtsverein zusammenarbeitet.

KÖNNEN ZAHLUNGSSTRÖME VON NAHESTEHENDEN ORGANISATIONEN AN PARTEIEN KÜNFTIG NACHVOLLZOGEN WERDEN?
Ja. Sämtliche Zahlungen von nahestehenden Organisationen an ihre Parteien müssen im Rechenschaftsbericht ausgewiesen werden. So kann nachvollzogen werden, welche nahestehende Organisation wie viel Geld an ihre jeweilige Partei überwiesen hat.

IST DIE DEFINITION VON „NAHESTEHENDEN ORGANISATIONEN“ ÜBER DIE VEREINSSATZUNGEN NICHT GANZ EINFACH ZU UMGEHEN?
Das ist nicht so problematisch wie man auf den ersten Blick vermuten könnte. Denn durch das neue Parteiengesetz greift ein doppeltes Sicherheitsnetz. Das Ziel ist ja, Spenden am Rechnungshof vorbei ein für alle Mal abzustellen. Das erreichen wir durch die vollständige Nachvollziehbarkeit der Geldflüsse, die mit diesem Gesetz erstmals möglich wird. Spenden können dadurch nicht auf dem Konto eines scheinbar „unabhängigen“ Vereins versteckt werden, der dann die Partei heimlich finanziert. Weil entweder handelt es sich bei einem Verein um eine nahestehende Organisation – dann ist jeder Zahlungsfluss von der nahestehenden Organisation zur Partei offen zu legen und damit nachvollziehbar. Oder es handelt sich nicht um eine nahestehende Organisation (selbst wenn bewusst in den Satzungen die Zusammenarbeit mit der Partei verschwiegen wird) – dann greifen für all diese Vereine die strengen Spendenregeln. Das heißt maximal 7.500 Euro im Jahr – und das unter Angabe des Vereins, der gespendet hat. Unabhängig davon, ob das Geld direkt überwiesen wird, ob Rechnungen für die Partei bezahlt werden oder ähnliches. Selbst wenn also ein Verein viel Geld hat, kann er es nicht überweisen oder anders an eine Partei weiterleiten, ohne dass dies sichtbar wird.  

KÖNNEN ÜBER VEREINE VERDECKT INSERATE UND WERBUNG FÜR EINE PARTEI FINANZIERT WERDEN?
Nein. Zumindest wird es künftig auffallen und zu Konsequenzen führen. In jedem Wahlkampf ist dann nämlich unmittelbar neben einem Inserat oder einer Werbeeinschaltung anzugeben, wer das jeweilige Inserat finanziert hat. So wird volle Inseratentransparenz sichergestellt.

SIND MITGLIEDSBEITRÄGE EINE MÖGLICHKEIT, DIE REGELN ZUR OFFENLEGUNG VON SPENDEN ZU UMGEHEN?
Nein. Auch die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen sind im Rechenschaftsbericht auszuweisen. Bei Mitgliedsbeiträgen gilt, dass der Name der Mitglieder und die konkrete Höhe der Mitgliedsbeiträge ab einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von über 5.000 Euro im Rechenschaftsbericht anzuführen sind. Das gilt auch für nahestehende Organisationen. Damit können keine Großspenden als Mitgliedsbeiträge versteckt werden.

SIND SPENDEN VON UNTERNEHMEN, AN DENEN DIE ÖFFENTLICHE HAND BETEILIGT IST, MÖGLICH?
Nein. Das Gesetz soll verhindern, dass staatsnahe Betriebe sich öffentliche Aufträge durch Parteispenden „erkaufen“ können. Zudem soll verhindert werden, dass Parteien Steuergeld über staatsnahe Betriebe erhalten. Deshalb dürfen Unternehmen, an denen die öffentliche Hand direkt beteiligt ist, gar nicht an Parteien spenden. Bei indirekten Beteiligungen und damit in Fällen, in denen die öffentliche Hand durch verschachtelte Eigentumsverhältnisse unter Umständen geringe Anteile hält, wurde eine Bagatellgrenze von einer maximal zehnprozentigen Beteiligung eingezogen. Das schafft Rechtsicherheit. 

 

WAS PASSIERT MIT SPENDEN, DIE EINE PARTEI UNRECHTMÄSSIG BEKOMMEN HAT?
Es gibt klare Spendenverbote. Wird gegen ein solches Verbot verstoßen, sind diese Spenden an den Rechnungshof abzuführen, darüber hinaus drohen strenge Strafen. Bei Fällen, in denen die Spendenobergrenze einer Partei insgesamt überschritten wird, muss dieses Geld an die jeweiligen Spender:innen zurückgezahlt werden. In diesen Fällen können die Spender:innen nämlich meist nicht wissen, dass die Spendenobergrenze der Partei bereits ausgeschöpft ist.

Auch hier gilt wieder: Ist die Rückzahlung nicht möglich, muss das Geld an den Rechnungshof weitergeleitet werden. Der sorgt dafür, dass dieses Geld in gemeinnützige Projekte oder Bildungsmaßnahmen fließt. Zusätzlich gibt es Strafen – sowohl für Parteien, die unsauber handeln, als auch für Spender:innen, die absichtlich gegen die Regeln verstoßen. Betrug zahlt sich so auf keinen Fall aus.

WARUM WURDE BEI EINNAHMEN EINER PARTEI AUS SPONSORING NACHGEBESSERT?
Bei Sponsoring zahlt ein Unternehmen einer Partei Geld, damit das Logo oder der Firmenname des Unternehmens öffentlich verwendet wird, z.B. in Form eines Werbestands auf einem Parteitag. Damit durch solches Sponsoring keine versteckten Spenden möglich sind, wird klargestellt, dass für jede Zahlung eines Sponsors eine angemessene werbliche Gegenleistung zu erbringen ist.

Spenden und Sponsoring sind inhaltlich ähnlich, weil der korrekte Gegenwert von Sponsoring oft nur schwer feststellbar ist. Trotzdem waren die Regelungen für Sponsoring an Parteien bisher deutlich weniger streng als für Spenden. Wie für Spenden sollen zukünftig auch beim Sponsoring niedrigere Obergrenzen und vollständige Transparenz gelten. Dabei regelt das Gesetz detailliert, welche Einnahmen eine Partei als Geld- und Sachspende oder auch als Sponsoring ausweisen muss. Dabei muss genau erkennbar sein, wer als Sponsor:in auftritt und wieviel z.B. auch an parteinahe Organisationen gezahlt wird. Billige Tricks werden so verhindert – und jeder Versuch bestraft.

WELCHE MEDIEN SIND BEI DER REGELUNG ZU DEN INSERATEN-EINNAHMEN ERFASST?
Der Kreis der erfassten Medien wurde wesentlich erweitert. Das betrifft insbesondere Inserate in Medien, die von parteinahen Organisationen oder Personenkomitees betrieben werden. Zudem haben wir die Verpflichtung zur Ausweisung von Inserateneinnahmen auch auf Fälle ausgeweitet, in denen die Partei oder eine nahestehende Organisation lediglich als Herausgeber auftritt, ohne selbst Medieninhaberin zu sein. Bei Inseraten in Parteimedien muss künftig bereits bei geringeren Beträgen offengelegt werden, wer hier inseriert hat, und zusätzlich muss angegeben werden, in welchem Medium das Inserat geschalten wurde. So ist völlig transparent, wer wieviel in welchem Parteimedium inseriert.

Bewusst nicht dazugezählt werden unternehmerisch geführte Medienhäuser, an denen eine Partei eine geringe Beteiligung hält. Sonst würde jedes Inserat, das z.B. in einem Wochenmagazin geschalten wird, als Einnahme der Partei aufscheinen – die davon aber keinen Cent sieht und auch sonst keinen Vorteil daraus hat. Das würde zu großen Datenmengen führen, aber nicht zu mehr Transparenz, da die Beteiligungen einer Partei ja ohnehin bekannt sind.

KÖNNEN VERSTÖSSE GEGEN DAS NEUE PARTEIENGESETZ WIRKSAM SANKTIONIERT WERDEN?
Ja. Es werden klare Verjährungsfristen verankert, die sicherstellen, dass Vergehen nicht bereits verjährt sind, wenn der Rechnungshof im Rechenschaftsbericht davon erfährt. Selbstverständlich wurde sichergestellt, dass auch Verstöße aus der Vergangenheit weiterhin verfolgt werden können und nicht durch das neue Gesetz straffrei werden.

BEKOMMT EINE PARTEI FÖRDERMITTEL, WENN SIE SICH NICHT AN DIE NEUEN REGELN HÄLT?
Durch die verschärften Regeln für Spenden werden öffentliche Fördermittel zu einer noch wichtigeren Einnahmequelle von Parteien. Die strengeren Strafen führen nicht nur dazu, dass je nach Schwere von Verfehlungen große Teile davon zurückgezahlt werden müssen. Wenn eine Partei ihre Finanzen auch nach einer Nachfrist nicht offenlegt, wird die Parteienförderung automatisch ausgesetzt. Gestrichen wird das Geld dann für jeden einzelnen Tag, den der Rechenschaftsbericht zu spät abgegeben wurde. Dadurch gilt das Prinzip: Nur wer sich an die Regeln hält, bekommt auch Fördergeld.

KANN EINE PARTEI SAGEN, DASS SIE KEINE AUFZEICHNUNGEN MEHR HAT?
Nein. Es wird eine klare Verpflichtung zur Aufbewahrung sämtlicher Belege und Aufzeichnungen für mindestens sieben Jahre nach Ablauf eines Rechenschaftsjahres geschaffen.

IST ES NACH WIE VOR MÖGLICH, DASS RECHENSCHAFTSBERICHTE ERST LANGE NACH ABGABE VERÖFFENTLICHT WERDEN?
Nein. Rechenschaftsberichte müssen Ende September des folgenden Jahres an den Rechnungshof übermittelt werden. Es wird nun festgeschrieben, dass alle Rechenschaftsberichte drei Monate später, also am darauffolgenden 1. Jänner, auf der Website des Rechnungshofs veröffentlicht werden. Hat der Rechnungshof bis dahin seine Prüfung noch nicht abgeschlossen, wird die laufende Prüfung bei der Veröffentlichung angemerkt.

WURDEN ALLE VORSCHLÄGE DES RECHNUNGSHOFS ÜBERNOMMEN?
Der Gesetzesentwurf beinhaltet sehr viele Änderungen, die auch dem Rechnungshof ein wichtiges Anliegen waren. Dies betrifft insbesondere die Kontrollrechte für den Rechnungshof, die Erstellung eines Wahlwerbungsberichts bereits ein halbes Jahr nach der Wahl oder etwa die Aufnahme einer Vermögensbilanz in den Rechenschaftsbericht einer Partei. Die Zeiten, in denen der Rechnungshof an der Nase herumgeführt werden konnte, ohne dass Konsequenzen drohten, sind nun vorbei. Bei manchen Punkten haben wir eine andere Formulierung als der Rechnungshof gewählt, etwa bei den nahestehenden Organisationen. Bei den Regelungen zur Meldung von Spenden und bei den Sanktionen ist unser Entwurf deutlich strenger.