Der Sicherheitsaspekt steht gemeinsam mit der Resozialisierung von Straftäter*innen im Zentrum der Strafvollzugsaufgabe und dieser für die Gesellschaft so wichtigen Verantwortung soll der Strafvollzug auch in Zukunft mit höchster Professionalität nachkommen können. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit ist daher ein leistungsfähiger, moderner und humaner Strafvollzug unentbehrlich.
Ziel der Arbeitsgruppe: „Sichere Wege aus der Kriminalität“ – und auch der geplanten Reform des Strafvollzugs – sind daher neben der Verbesserung der Sicherheit, eine zielgerichtete Vollzugsplanung und effektive Resozialisierung.
Die Arbeitsgruppe, die im Juni 2020 eingesetzt wurde, setzte sich aus mehr als zwanzig Ex-pert*innen zusammen, wobei neben Vertreter*innen des Bundesministeriums für Justiz und der Strafvollzugspraxis auch Expert*innen aus der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, der Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, einer Opferschutzeinrichtung, des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, der Bewährungshilfe sowie der Volksanwaltschaft und selbstverständlich der Wissenschaft teilnahmen.
Vorgesehen sind weitere Maßnahmen zur Resozialisierung und zur Entlastung der Strafvollzugsbediensteten und Insass*innen (Fokus auf Arbeit mit Insass*innen), um die Sicherheit innerhalb und außerhalb der Justizanstalten sicherzustellen.
Weiterer Fahrplan: Der Begutachtungsentwurf dazu soll noch vor dem Sommer vorliegen.